
Mitgliederversammlung FöV

EINLADUNG
ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG
des Handball-Förderverein der Haie e.V.
Dienstag, den 21. Februar 2023 um 20:00 UhrIm Multifunktionsraum der Jacob-Struve-Schule, Heisterender Weg, 25358 Horst
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes / Tätigkeitsbericht
3. Genehmigung des Protokolls 2022
4. Kassenbericht
5. Bericht des Kassenprüfers (Felix Knakowski)
6. Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsänderung
Erweiterung des Vorstandes
8. Wahlen
a. Wahl des 1. Vorsitzenden (2 Jahre -> bis 2025)
b. Wahl eines Beisitzers (2 Jahre -> bis 2025)
nur wenn TOP 7. von der Mitgliederversammlung beschlossen wird
c. Wahl eines Kassenprüfers (2 Jahre -> 2025)
9. Beschlussfassung über Anträge
10. Verschiedenes
Anträge von Mitgliedern müssen spätestens bis zum 13. Februar 2023 beim
1. Vorsitzenden per eMail an foerderverein@handball-haie.de eingereicht werden.
Der Vorstand
Ergänzung zu TOP 7 -> Satzungsänderung sind unterstrichen
§10 Mitgliederversammlung
10.1 Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder des Vereins sind unter Mitteilung der Tagesordnung über die Internetseite handball-haie.de mindestens zwei Wochen vorher in Kenntnis zu setzen.
10.3 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des 1. Vorsitzenden. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden beurkundet durch den 1. Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden bzw. den Kassenwart bzw. dem Beisitzer.
§11 Vorstand
11.1 Die Organe des Vereins sind:
a. 1. Vorsitzende/r
b. stellvertretende/r Vorsitzende/r
c. Kassenwart/in
d. Beisitzer
11.3 Die Wahl des Vorsitzenden und des Beisitzers erfolgt in ungeraden Jahren, während die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart in den geraden Jahren erfolgt.
§12 Vorstand im Sinne des BGB
12.1 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorstandsmitglieder laut §11 11.1.a. – 11.1.d. Sie haben Einzelvertretungsbefugnis und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
§17 Inkrafttreten der Satzungsänderung
Diese Satzungsänderung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt in Kraft, sobald diese in das Vereinsregister eingetragen ist.