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3G macht’s möglich - Endlich wieder FAN sein !

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3G macht’s möglich - Endlich wieder FAN sein !

Die neue Landesverordnung lässt „fast“ alles zu ….

Das lange Warten hat endlich ein Ende. Ab sofort finden alle HAIm-Spiele in Horst und Kiebitzreihe wieder unter „fast normalen“ Bedingungen statt.
Die „Erleichterung“ hat einen Namen - 3G

So dürfen wir sowohl in Horst als auch in Kiebitzreihe die Zuschauerkapazität voll ausnutzen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Landesverordnung (vorerst gültig bis 17.10.2021)

In einer Sitzung für die Events der Spiele unserer Damen 1 und Herren 1 wurde der Ablauf festgelegt.
Vor Eintritt in die Halle und den Multiraum (ja, auch die HaifischBAR ist geöffnet) wird bei den Spielen vorab 3G überprüft. Somit gewährleisten wir in der gesamten „Area“ rund um das Spiel die Anforderungen der Landesverordnung.
WICHTIGER HINWEIS: Den „Anweisungen“ der ORDNER ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Dauerkarteninhaber erhalten nach Überprüfung sofortigen Zutritt („Fast-Lane“) und brauchen sich nicht mehr beim Eintritt anstellen.
—->> hier geht es zur Bestellung

Das Tragen einer Maske wird gem. Landesverordnung als „Empfehlung“ ausgesprochen.


Auszug aus der Landesverdnung (gültig bis 17.10.2021):
  • 3G-Regel: Innerhalb geschlossener Räume dürfen an Veranstaltungen grundsätzlich nur vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen (maximal 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder 48 Std. alter PCR-Test) mit einem entsprechenden Nachweis teilnehmen. Auch dürfen diese Personen keine typischen Coronavirus-Symptome haben. Kinder unter sieben Jahren benötigen keinen Test. Bei minderjährigen Schüler:innen reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Für die Zeit der Herbstferien gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht gibt es bei Veranstaltungen nicht mehr. Allerdings wird weiterhin das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen empfohlen insbesondere dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

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